Kuratorium für Presseausweise
Die „harte Währung“ der Branche ist der Presseausweis, der vom Österreichischen Kuratorium für Presseausweise nach strengen Zulassungsbedingungen an Journalist:innen, Fotoreporter:innen, Kameraleute bzw. Eigentümer:innen, Herausgeber:innen, Verleger:innen vergeben wird, die hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbstständig oder in ständiger (und nicht bloß unbedeutender) Nebenbeschäftigung tätig sind.
Der Presseausweis ist ein anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen.
Trägerverbände
Reichen Sie den Antrag direkt über Ihren Verband ein, den Link finden Sie hier:
Für die Mitglieder der Verbände ist der Jahresbeitrag durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.
Für Einzelanträge direkt über das Kuratorium für Presseausweise (wenn keine Mitgliedschaft bei einem Verein vorliegt oder angestrebt wird) fallen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro für Erstanträge sowie ein jährlicher Beitrag von derzeit 80 Euro an.
Seit mehr als 60 Jahren betreut das Kuratorium die Ausweisagenden. Trägerverbände des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise sind vier offizielle Interessensvertretungen:
- der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
- der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV)
- die Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)
- und das Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs (Syndikat Foto Film)
Darüberhinaus ist
- der Verband der katholischen Publizistinnen und Publizisten
als Ordentliches Mitglied ebenfalls im Vorstand des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise repräsentiert und wirkt an der Vergabe der Presseausweise mit.
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um einen Presseausweis des Kuratoriums beantragen zu können?
Downloads
Alle wichtigen Dokumente zum Kuratorium und das Antragsformular für einen Presseausweis.
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Alle wichtigen Dokumente zum Kuratorium und das Antragsformular für einen Presseausweis.
Statuten des Österreichischen Kuratorium für Presseausweise
Der Verein führt den Namen „Österreichisches Kuratorium für Presseausweise“ und hat seinen Sitz in Wien. Er erstreckt seine Tätigkeit auf das österreichische Bundesgebiet.
Ehrenkodex der österreichischen Presse
Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit – den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse – aufgestellt. Diese beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.




