Voraussetzungen für denPresseausweis

Das Kuratorium für Presseausweise stellt Ausweise an Personen aus, die insbesondere folgenden Personenkreisen angehören: Redakteur:innen, Bildredakteur:innen, Redaktionsaspirant:innen, Reporter:innen, Leitende Redakteur:innen, Ressortleiter:innen, Chefredakteur:innen und deren Stellvertreter:innen, Chef:innen vom Dienst, Eigentümer:innen,  Freie Journalist:innen, Film-(Video)journalist:innen, Pressefotograf:innen, Regisseur:innen, Grafiker:innen, Info-Grafiker:innen,  Kameraleute, Korrespondent:innen, Technische Redakteur:innen, journalistisch tätige Moderator:innen, Blogger:innen und Vloger:innen, sofern sie journalistische Inhalte produzieren.

In Sonderfällen können auch Personen, die für Betriebszeitungen, Werkzeitungen und Gratisblätter oder als Pressereferent:innen journalistisch tätig sind, einen Ausweis erhalten, wenn ihre journalistische Arbeit dadurch nachweislich erleichtert wird.

Darüber hinaus muss es sich bei den Antragsteller:innen um Personen handeln, welche ihre Tätigkeit hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbständig oder in ständiger Nebenbeschäftigung ausüben und daraus ein Einkommen beziehen – als Untergrenze gilt der Ausgleichszulagenrichtsatz.

Eine ständige journalistische Tätigkeit liegt vor, wenn innerhalb der letzten sechs Monate journalistische Leistungen regelmäßig erfolgt sind, vom Auftraggeber bestätigt werden und ein Zeitaufwand von zumindest 50% der Normalarbeitszeit dafür aufgewendet wurde.

Beantragen Sie Ihren Presseausweis bitte hier:

Die Kosten für den Presseausweis des Kuratoriums betragen: 50 Euro für die Erstausstellung (einmalig), 80 Euro für den Jahresbeitrag und 20 Euro für das Autoschild (optional).

Aus den Mitteln des Kuratoriums für Presseausweise wird die Ausbildung von Journalist:innen an der Österreichischen Medienakademie (ÖMA) gefördert.