Voraussetzungen für denPresseausweis
Das Kuratorium für Presseausweise stellt Ausweise an Personen aus, die insbesondere folgenden Personenkreisen angehören: Bildredakteur, Chefredakteure und deren Stellvertreter, Chef vom Dienst, Eigentümern, Freier Mitarbeiter, Freier Journalist, Film-(Video)reporter, Grafiker, Info-Grafikern, Redaktionssekretär, Kameramann, Korrespondent, Leitender Redakteur, Layouter, Moderator, Ressortleiter, Redakteur, Reporter, Redaktionsaspirant, Regisseur, Pressefotograf, Technischer Redakteur.
Darüber hinaus muss es sich bei den Antragstellern um Personen handeln, welche ihre Tätigkeit hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbständig oder in ständiger Nebenbeschäftigung ausüben und daraus ein Einkommen beziehen, welches zumindest dem Tarifgehalt eines Redakteursaspirant bei österreichischen Zeitschriften und Monatsmagazinen im ersten Dienstjahr gleichkommt (bei freien Mitarbeitern muss das Einkommen mindestens 50 Prozent des erwähnten Einkommens betragen). Eine ständige journalistische Tätigkeit liegt vor, wenn innerhalb der letzten sechs Monate journalistische Leistungen regelmäßig erfolgt sind, vom Auftraggeber bestätigt werden und einen Zeitaufwand von zumindest einem Drittel der gesetzlichen oder mit Medienunternehmen generell vereinbarten Normalarbeitszeit (Wochenstunden mal 24) erfüllt wurde.
In Sonderfällen können auch Personen, die für Betriebszeitungen, Werkzeitungen und Gratisblätter journalistisch tätig sind, sowie Pressereferenten und PR-Journalisten einen Ausweis erhalten, wenn ihre journalistische Arbeit dadurch nachweislich erleichtert wird.
Die Kosten für den Presseausweis des Kuratoriums betragen:
50 Euro Erstausstellung (einmalig)
70 Euro Jahresbeitrag
20 Euro Autoschild (optional)
Aus den Mitteln des Kuratoriums für Presseausweise wird die Ausbildung von Journalisten an der Österreichischen Medienakademie (ÖMA) gefördert.