Voraussetzungen für denPresseausweis
Das Kuratorium für Presseausweise stellt Ausweise an Personen aus, die insbesondere folgenden Personenkreisen angehören: Redakteur:innen, Bildredakteur:innen, Redaktionsaspirant:innen, Reporter:innen, Leitende Redakteur:innen, Ressortleiter:innen, Chefredakteur:innen und deren Stellvertreter:innen, Chef:innen vom Dienst, Eigentümer:innen, Freie Mitarbeiter:innen, Freie Journalist:innen, Film-(Video)reporter:innen, Grafiker:innen, Info-Grafiker:innen, journalistisch tätige Redaktionssekretär:innen, Kameraleute, Korrespondent:innen, Layouter:innen,Technische Redakteur:innen, journalistisch tätige Moderator:innen, Regisseur:innen, Pressefotograf:innen.
In Sonderfällen können auch Personen, die für Betriebszeitungen, Werkzeitungen und Gratisblätter journalistisch tätig sind, sowie Pressereferent:innen und PR-Journalist:innen einen Ausweis erhalten, wenn ihre journalistische Arbeit dadurch nachweislich erleichtert wird.
Darüber hinaus muss es sich bei den Antragsteller:innen um Personen handeln, welche ihre Tätigkeit hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbständig oder in ständiger Nebenbeschäftigung ausüben und daraus ein Einkommen beziehen, welches zumindest dem Tarifgehalt von Redakteursaspirant:innen bei österreichischen Zeitschriften und Monatsmagazinen im ersten Dienstjahr gleichkommt (bei freien Mitarbeiter:innen muss das Einkommen mindestens 60 Prozent des erwähnten Einkommens betragen).
Eine ständige journalistische Tätigkeit liegt vor, wenn innerhalb der letzten sechs Monate journalistische Leistungen regelmäßig erfolgt sind, vom Auftraggeber bestätigt werden und ein Zeitaufwand von zumindest einem Drittel der gesetzlichen oder mit Medienunternehmen generell vereinbarten Normalarbeitszeit (Wochenstunden mal 24) erfüllt wurde.
Beantragen Sie Ihren Presseausweis bitte hier:
- wenn Sie für ein Medium tätig sind, das Mitglied beim Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ist, über Ihren Dienstgeber oder über den VÖZ
- wenn Sie für ein Medium tätig sind, das Mitglied beim Österreichischen Zeitschriftenverband (ÖZV) ist, über Ihren Dienstgeber oder über den ÖZV
- wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, über die Journalist:innengewerkschaft in der GPA
- wenn Sie mit oder ohne Gewerbeschein Pressefotograf:in, Fotodesigner:in, Kameramann bzw. Kamerafrau oder Videoreporter:in sind (mit oder ohne Gewerbeschein), über das Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
- wenn keine Mitgliedschaft bei einem der Trägerverbände vorliegt oder angestrebt wird, direkt beim Kuratorium. Schicken Sie Ihren Antrag in diesem Fall bitte per E-Mail an: office@presseausweis.or.at
Die Kosten für den Presseausweis des Kuratoriums betragen: 50 Euro für die Erstausstellung (einmalig), 70 Euro für den Jahresbeitrag und 20 Euro für das Autoschild (optional).
Aus den Mitteln des Kuratoriums für Presseausweise wird die Ausbildung von Journalist:innen an der Österreichischen Medienakademie (ÖMA) gefördert.