Kuratorium für Presseausweise
Die „harte Währung“ der Branche ist der Presseausweis, der vom Österreichischen Kuratorium für Presseausweise nach strengen Zulassungsbedingungen an Journalist:innen, Fotoreporter:innen, Kameraleute bzw. Eigentümer:innen, Herausgeber:innen, Verleger:innen vergeben wird, die hauptberuflich mit festen Bezügen oder selbstständig oder in ständiger (und nicht bloß unbedeutender) Nebenbeschäftigung tätig sind.
Der Presseausweis ist ein anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen.
Trägerverbände
Anträge sind mittels Antragsformular an die jeweiligen Trägerverbände bzw. direkt an das Kuratorium für Presseausweise zu richten, wenn keine Mitgliedschaft bei einem der Trägerverbände vorliegt oder angestrebt wird.
Seit mehr als 60 Jahren betreut das Kuratorium die Ausweisagenden. Trägerverbände des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise sind vier offizielle Interessensvertretungen:
- der Verband Österreichischer Zeitungen,
- der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband,
- die Journalistengewerkschaft (in der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck und Papier)
- und das Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um einen Presseausweis des Kuratoriums beantragen zu können?
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Alle wichtigen Dokumente zum Kuratorium und das Antragsformular für einen Presseausweis.
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Alle wichtigen Dokumente zum Kuratorium und das Antragsformular für einen Presseausweis.
Statuten des Österreichischen Kuratorium für Presseausweise
Der Verein führt den Namen „Österreichisches Kuratorium für Presseausweise“ und hat seinen Sitz in Wien. Er erstreckt seine Tätigkeit auf das österreichische Bundesgebiet.
Ehrenkodex der österreichischen Presse
Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit – den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse – aufgestellt. Diese beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.